Webdesigner: Freiberufler, Gewerbetreibende, das Finanzamt und die KSK

// 04112008 / Allgemein / 11 Kommentare

Das Finanzamt

Webdesigner, die Webseiten gestalten, werden von den Finanzämtern prinzipiell durchweg als Gewerbetreibende behandelt und nicht als Freiberufler, da dem Finanzamt der künstlerische Anspruch nicht genügt. Daher entfallen auch die Vorteile des Freiberuflertums, zu denen z.B. auch die Befreiung von der Zwangsmitgliedschaft in der IHK gehört.

Die Künstlersozialkasse

Die KSK widerum nimmt seit 7.7.2005 Webdesigner grundsätzlich in die Künstlersozialversicherung auf, weil

das Berufsbild des Webdesigners sei durch eine eigenschöpferisch-gestalterische Leistung geprägt, die der von Grafikern, Grafikdesignern und Layoutern vergleichbar sei. (Quelle)

Dem selbstständigen Webdesigner kann es ja eigentlich nur recht sein in die KSK aufgenommen zu werden, aber selbstverständlich fordert die KSK natürlich auch vom Kunden eines jeden Webdesigners ca. 5% Beitrag des Rechnungsbetrages für die Künstlersozialkasse, weil der Webdesigner ja wie gesagt künstlerisch tätig ist....

Mir ist eigentlich egal, wer hier nun welche Vorteil genießt, nur kann den das deutsche Behördentum sich nicht auf eine Meinung einigen? Je nach Gusto ist der Webdesigner mal Künstler, mal nicht. Weiß der Geier...

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11 Kommentare zu "Webdesigner: Freiberufler, Gewerbetreibende, das Finanzamt und die KSK"

  1. Ute Ute November 4th, 2008 at 11:25

    Na, inzwischen ist sich ja immerhin die KSK mit sich einig. Bis vor gar nicht so langer Zeit, wollten sie ja Webdesigner lieber nicht als Mitglieder, ihre Arbeiten jedoch trotzdem mit 5% Beitrag belegen…

  2. weBaz weBaz November 4th, 2008 at 12:16

    Die Ksk ist ursprünglich auch nur für Künstler gedacht und so riesig sind die Vorteile der Ksk auch nicht. Als Webdesigner sollte man einfach ein Gewerbe anmelden und gut ist. Solange man Kleinunternehmer ist fallen eh keine Gewerbesteuern und IHK-Beitrage an

  3. Rainer Rainer November 5th, 2008 at 15:01

    Dem ewigen Hin und Her der freiberuflichen Einordnung kann man nur durch radikale Maßnahmen entkommen! Gründe eine UG (Mini-GmbH), mache wenig Gewinn, dann ist keine GewSt fällig – und Du bleibst frei :-)

  4. Jan Jan Januar 13th, 2009 at 20:37

    Verstehe ich nicht, was hat GewSt IHK und Gewerbeanmeldung damit zutun wie und ob ich Krankenversichert bin?

  5. Nicole Nicole Januar 17th, 2009 at 11:09

    @Jan: In Bezug auf die Krankenversicherung zahlt Dir die KSK einen Zuschuss, wenn Du bei denen als Künstler registriert bist – da ist es in der Tat egal ob Du Deine Tätigkeit freiberuflich oder auf Gewerbe ausführst und das hat auch nichts mit der IHK zu tun.

  6. Klicke hier Klicke hier August 26th, 2009 at 16:12

    Schöner Hinweis, bin selbst auch Kunde bei der KSK.. finde es auch gut das die Webdesigner wie uns versichern.

  7. butzi butzi Dezember 14th, 2009 at 19:56

    Wozu soll die Gewerbeanmeldung gut sein? Die KSK verlangt das jedenfalls nicht. Steuerlich reicht Kleinunternehmer völlig und man hat am wenigsten Stress damit.

  8. Haan Klaus-Dieter Haan Klaus-Dieter Juli 12th, 2010 at 14:57

    Auf was muss man deim Antrag genau achten?

  9. Manfred Manfred März 1st, 2011 at 21:58

    Solange es sich ausgeht, ist sicher die Kleinunternehmerregelung am besten.

  10. Sandro Sandro März 28th, 2011 at 22:39

    Einfach das Gewerbe nebenberuflich anmelden!

  11. Adrian Adrian Juni 16th, 2011 at 13:42

    Danke für die Info, ich werde das 2 Bekannten weitergeben, die Webdesigner sind. Ich persönlich finde es ein Schlupfloch aber was zählt schon meine Meinung…


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