TOP 10 der Abmahngründe
Suchradar ist ein kostenloses Magazin über Suchmaschinenmarketing, das es entweder online oder als pdf zu lesen gibt. In der aktuellen Ausgabe geht es unter anderem um Abmahnung von Online-Shops.
Die Top 10 Liste der Abmahngründe ist wenig überraschend und bezieht sich fast nur auf die Internetpräsenz:
1. Falsche oder fehlende Widerrufsbelehrung
2. Verstöße gegen die Impressumspflicht
3. Verstöße gegen die Preisangabenverordnung
4. Urheberrechtswidrige Verwendung von Fotos
5. Markenrechtsverstöße bei Google-Werbung
6. Unzureichende Angabe von Lieferzeiten
7. Fehlerhafte Allgemeine Geschäftsbedingungen
8. E-Mail-Werbung ohne Einwilligung des
Adressaten
9. Verstöße gegen das Textilkennzeichnungsgesetz
10. NEU: Verstöße gegen die Verpackungsverordnung
[Quelle: Suchradar, Ausgabe 12]
Langsam aber sicher müsste es sich doch auch unter (angehenden) Online-Shop Betreibern hehrumgesprochen haben, dass rechtlich gesehen mehrere Dinge zu beachten sind, wenn man online Waren anbietet! Dass es auch in der Online-Welt Regeln gibt, scheint wenige zu interessieren.
Wahrscheinlich ist es so, dass sich die Leute das alles viel zu einfach vorstellen: All-in-one-Webshop beim Hoster aktivieren und loslegen.






3 Kommentare zu "TOP 10 der Abmahngründe"
Das alte Problem in neuer Verpackung – Geschäftsleute sind sich einfach nicht darüber im Klaren, was tatsächlich alles hinter einer Webseite steckt.
Bisher waren die Auswirkungen eher versteckt (als Manager bekommt man es nunmal einfach nicht mit, wenn 50% der potenziellen Kunden keinen Zugriff haben, weil die Seite billig vom 15jährigen Sohn des Nachbar erstellt wurde), aber hier wirkt sich die “Ist ja alles ganz einfach und Webdesign Unternehmen reine Abzocker”-Einstellung dann doch einmal sichtbar aus.
Geschäftsleute machen Geschäfte, Webmaster & -designer Webseiten :-)
schaut mal hier: http://www.ratgeberrecht.eu/abmahnung-wettbewerbsrecht.html
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