Deutsches Recht: Anfragen(!) von Angeboten kann belästigende Werbung sein
Deutschland, Deutschland, Deine Richter…
Nach einer aktuellen Entscheidung des BGH (Urteil v. 17. Juli 2008, I ZR 75/06) ist nicht nur das Anbieten, sondern auch schon das Anfragen von Waren und Dienstleistungen Werbung. Brisant kann es werden, wenn diese Anfragen per E-Mail oder Fax erfolgen.
“Ich würde gerne anfragen, ob ich ein Angebot zu Ihren Produkten / Dienstleistungen anfragen darf” – Nee, nee, das kann nicht wahr sein. Vor allem diese Begründung:
Es wirbt nicht nur, wer Waren oder Dienstleistungen anbietet, sondern auch derjenige, der Waren und Dienstleistungen bei anderen Unternehmen anfragt. Nach Ansicht der Karlsruher Richter diene der Bezug solcher Leistungen, die ein Unternehmen für seine Geschäftstätigkeit auf dem Markt benötige, mittelbar der Förderung seines Absatzes.
Hallo?! Das nennt sich Marktwirtschaft!
Glücklicherweise wird die Sache relativiert, wenn der Empfänger der Angebotsanfrage seinbe Faxnummer oder E-Mail Adresse veröffentlicht hat (z.B. in einem Adressverzeichnis oder seiner Website). Trotzdem…!
[Quelle und via B2B Online Marketing Blog ]





6 Kommentare zu "Deutsches Recht: Anfragen(!) von Angeboten kann belästigende Werbung sein"
Einen tollen Rechtstaat haben wir da mal wieder, schön kompliziert! Verstehe solche Gesetzte nur am Rande, warum man sich überhaupt die Mühe macht immer wieder alles noch komplizierter zu machen ist mir ein Rätsel…
Schreibfehler im letzen Absatz, vorletze Zeile “seinbe ” :-)
@Sascha ups :-) danke!
“Wie, sie betreten meinen Laden einfach so, ohne zu fragen???”
Zeigt mir, dass sich viele Rechtsprechende das “Internet” gar nicht vorstellen können bzw. sich hineindenken wollen.
Warum Einfach wenn es doch auf Kompliziert geht.
Das geht mir in dem Zusammenhang durch den Kopf.
… Kommentare per Feed abonnieren, gab es dieses Funktion nicht mal hier?
Hey, ich hab mal ne Frage…
Ich bin 13 und wollte wissen, ob mann in meinem Alter von seinem Taschengeld, ohne seine Eltern Sachen kaufen kann die über 100 € kosten.
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