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	<title>Kommentare zu: Angebot &#8211; Auftragsbestätigung &#8211; Rechnung</title>
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	<description>Private blog about my life as a web worker, geeky stuff, software snippets, web design, software engineering and sometimes a flush of thoughts.</description>
	<lastBuildDate>Sun, 04 Dec 2011 13:42:35 +0000</lastBuildDate>
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		<title>Von: Ranking in Goolge</title>
		<link>http://www.younic.de/angebot-auftragsbestatigung-rechnung/comment-page-1#comment-943</link>
		<dc:creator>Ranking in Goolge</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 12 Nov 2008 11:21:03 +0000</pubDate>
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		<description>&lt;strong&gt;Ranking in Goolge...&lt;/strong&gt;

Spätestens nach der Einführung des Qualitätsindex bei Google AdWords sind SEO und SEM besonders eng verbunden. Der Qualitätsindex beachtet jetzt auch die Ladezeit und die Qualität der Landeseite. Somit sollte jede SEM- Kampagne die Landeseite optimiere...</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Ranking in Goolge&#8230;</strong></p>
<p>Spätestens nach der Einführung des Qualitätsindex bei Google AdWords sind SEO und SEM besonders eng verbunden. Der Qualitätsindex beachtet jetzt auch die Ladezeit und die Qualität der Landeseite. Somit sollte jede SEM- Kampagne die Landeseite optimiere&#8230;</p>
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	</item>
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		<title>Von: Ulrich</title>
		<link>http://www.younic.de/angebot-auftragsbestatigung-rechnung/comment-page-1#comment-794</link>
		<dc:creator>Ulrich</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 23 Sep 2008 19:56:21 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.younic.de/?p=624#comment-794</guid>
		<description>Mündliche Verträge unter Vollkaufleuten sind per se rechtlich bindend!
Dass mündliche Absprachen vor Gericht in einem möglichen Streitfall schwer zu beweisen sind, ist klar. Auch Arbeitsverträge von Angestellten sind übrigens mündlich gültig. Eine Schriftform ist hierbei NICHT notwendig. Auch hier ist klar, dass man sich auf rein mündliche Aussagen seines Arbeitgebers nicht blind verlassen sollte.
Anyway: es ist keine Schriftform notwendig. Erst im Fall eines Rechtsstreits kommt man dann in Erklärungsnotstand, dass Absprachen eben so getroffen worden sind, wie man es dann zu beweisen hat.
Die Frage ist für einen Webdesigner, wie lange man im Zweifel Puste hat, sein Recht vor Gericht durchzusetzen. Im Zweifel wird man das im Normalfall vom Auftraggeber (noch) nicht bezahlte Projekt einklagen müssen. Hierzu sind Gerichtsgebühren vorzulegen und im Falle eines Streitwertes über 5.000 Euro (das ist dann ein Fall für das Landgericht mit Rechtsanwaltspflicht) Rechtsanwaltsgebühren zu veranschlagen.
Ich denke, dass ein Projekt, dass vor Gericht gelandet ist, im Vorfeld schon krank war, sonst wäre es wohl nicht soweit gekommen.

Wegen der signierten Rechnung: http://www.lexware.de/SID121.GRWD5UjZSNI/shop/pluginERechnung
Dies ist ein kostenpflichtiger Service. Wenn man selbst eine quálifizierte digitale Signaturkarte besitzt, ist auch eine eigenständige Signatur möglich.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Mündliche Verträge unter Vollkaufleuten sind per se rechtlich bindend!<br />
Dass mündliche Absprachen vor Gericht in einem möglichen Streitfall schwer zu beweisen sind, ist klar. Auch Arbeitsverträge von Angestellten sind übrigens mündlich gültig. Eine Schriftform ist hierbei NICHT notwendig. Auch hier ist klar, dass man sich auf rein mündliche Aussagen seines Arbeitgebers nicht blind verlassen sollte.<br />
Anyway: es ist keine Schriftform notwendig. Erst im Fall eines Rechtsstreits kommt man dann in Erklärungsnotstand, dass Absprachen eben so getroffen worden sind, wie man es dann zu beweisen hat.<br />
Die Frage ist für einen Webdesigner, wie lange man im Zweifel Puste hat, sein Recht vor Gericht durchzusetzen. Im Zweifel wird man das im Normalfall vom Auftraggeber (noch) nicht bezahlte Projekt einklagen müssen. Hierzu sind Gerichtsgebühren vorzulegen und im Falle eines Streitwertes über 5.000 Euro (das ist dann ein Fall für das Landgericht mit Rechtsanwaltspflicht) Rechtsanwaltsgebühren zu veranschlagen.<br />
Ich denke, dass ein Projekt, dass vor Gericht gelandet ist, im Vorfeld schon krank war, sonst wäre es wohl nicht soweit gekommen.</p>
<p>Wegen der signierten Rechnung: <a href="http://www.lexware.de/SID121.GRWD5UjZSNI/shop/pluginERechnung" rel="nofollow">http://www.lexware.de/SID121.GRWD5UjZSNI/shop/pluginERechnung</a><br />
Dies ist ein kostenpflichtiger Service. Wenn man selbst eine quálifizierte digitale Signaturkarte besitzt, ist auch eine eigenständige Signatur möglich.</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: Steven</title>
		<link>http://www.younic.de/angebot-auftragsbestatigung-rechnung/comment-page-1#comment-790</link>
		<dc:creator>Steven</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 23 Sep 2008 18:45:36 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.younic.de/?p=624#comment-790</guid>
		<description>Sehr hübsche Grafik!

Aber wie dir sicher bekannt sein sollte, als Alpha-Bloggerin N°1, sind mündliche Vertragsgegenstände im Grunde von absolut rechtlicher Irrelevanz.

@ Ulrich:

Zitat: &quot;Eine digital signierte Rechnung wäre aber auch rechtssicher per Mail möglich&quot;

Hast du für einen solchen Vorgang einen Gerichtsbeschluß / Präzedenzfall auf Lager, welcher diese Aussage referenziert?</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Sehr hübsche Grafik!</p>
<p>Aber wie dir sicher bekannt sein sollte, als Alpha-Bloggerin N°1, sind mündliche Vertragsgegenstände im Grunde von absolut rechtlicher Irrelevanz.</p>
<p>@ Ulrich:</p>
<p>Zitat: &#8220;Eine digital signierte Rechnung wäre aber auch rechtssicher per Mail möglich&#8221;</p>
<p>Hast du für einen solchen Vorgang einen Gerichtsbeschluß / Präzedenzfall auf Lager, welcher diese Aussage referenziert?</p>
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	<item>
		<title>Von: Ulrich</title>
		<link>http://www.younic.de/angebot-auftragsbestatigung-rechnung/comment-page-1#comment-785</link>
		<dc:creator>Ulrich</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 16 Sep 2008 18:05:02 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.younic.de/?p=624#comment-785</guid>
		<description>... im Ablaufplan bekommt der Kunde dann die Rechnung per Post. Dies ist per FAX so einfach nicht möglich. Eine digital signierte Rechnung wäre aber auch rechtssicher per Mail möglich. Im Fall von Angebot und Auftrag (im speziellen beim Auftrag) würde ich Mail und Post nicht nutzen, denn dann kann der Kunde immer die Zustellung bestreiten. Beim FAX geht das aufgrund des hoffentlich vorhandenen Sendeprotokolls vor Gericht eher nicht mehr.
Meines Erachtens der beste und rechtssicherste Workflow: Angebot via Mail, Auftrag via Fax und Rechnung per Post oder qualifiziert digital signiert via Mail.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>&#8230; im Ablaufplan bekommt der Kunde dann die Rechnung per Post. Dies ist per FAX so einfach nicht möglich. Eine digital signierte Rechnung wäre aber auch rechtssicher per Mail möglich. Im Fall von Angebot und Auftrag (im speziellen beim Auftrag) würde ich Mail und Post nicht nutzen, denn dann kann der Kunde immer die Zustellung bestreiten. Beim FAX geht das aufgrund des hoffentlich vorhandenen Sendeprotokolls vor Gericht eher nicht mehr.<br />
Meines Erachtens der beste und rechtssicherste Workflow: Angebot via Mail, Auftrag via Fax und Rechnung per Post oder qualifiziert digital signiert via Mail.</p>
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		<title>Von: Nicole</title>
		<link>http://www.younic.de/angebot-auftragsbestatigung-rechnung/comment-page-1#comment-784</link>
		<dc:creator>Nicole</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 16 Sep 2008 17:50:45 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.younic.de/?p=624#comment-784</guid>
		<description>Oh, das wusste ich gar nicht, dass man das auch per Fax zuschicken kann. Aber stimmt, jetzt erinnere ich mich an meinen  BWL-Unterricht: Im Geschäftsleben kann man jemandem einfach einen Auftrag zufaxen und wenn der andere nicht widerspricht gilt der Auftrag als genehmigt. Das ist natürlich auch eine sehr schöne Möglichkeit, vor allem verwirrt man den Kunden dann nicht so, wenn man dem Kunden erst ein Angebot und dann eine Auftragsbestätigung per E-Mail zuschickt - nachdem bereits per Telefon der Auftrag erteilt wurde - und bittet, diese zurückzuschicken...</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Oh, das wusste ich gar nicht, dass man das auch per Fax zuschicken kann. Aber stimmt, jetzt erinnere ich mich an meinen  BWL-Unterricht: Im Geschäftsleben kann man jemandem einfach einen Auftrag zufaxen und wenn der andere nicht widerspricht gilt der Auftrag als genehmigt. Das ist natürlich auch eine sehr schöne Möglichkeit, vor allem verwirrt man den Kunden dann nicht so, wenn man dem Kunden erst ein Angebot und dann eine Auftragsbestätigung per E-Mail zuschickt &#8211; nachdem bereits per Telefon der Auftrag erteilt wurde &#8211; und bittet, diese zurückzuschicken&#8230;</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: Ulrich</title>
		<link>http://www.younic.de/angebot-auftragsbestatigung-rechnung/comment-page-1#comment-783</link>
		<dc:creator>Ulrich</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 16 Sep 2008 17:17:46 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.younic.de/?p=624#comment-783</guid>
		<description>... sicher ist die Sache meines Erachtens dann, wenn der Kunde die Auftragsbestätigung per FAX bekommt. Die einzige Möglichkeit für den Kunden, diesem dann zwischen Kaufleuten geschlossenen Vertrag zu entkommen, ist es, der Auftragsbestätigung schriftlich zu wiedersprechen. Im Falle eines Rechtsstreits gilt zumindest das gefaxte Dokument als rechtskräftiger Beleg, dem dann nur mit einem weiteren Beleg (eben dem schriftlichen Widerspruch des Auftrags) ebenfalls rechtskräftig widersprochen werden kann.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>&#8230; sicher ist die Sache meines Erachtens dann, wenn der Kunde die Auftragsbestätigung per FAX bekommt. Die einzige Möglichkeit für den Kunden, diesem dann zwischen Kaufleuten geschlossenen Vertrag zu entkommen, ist es, der Auftragsbestätigung schriftlich zu wiedersprechen. Im Falle eines Rechtsstreits gilt zumindest das gefaxte Dokument als rechtskräftiger Beleg, dem dann nur mit einem weiteren Beleg (eben dem schriftlichen Widerspruch des Auftrags) ebenfalls rechtskräftig widersprochen werden kann.</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: Ben</title>
		<link>http://www.younic.de/angebot-auftragsbestatigung-rechnung/comment-page-1#comment-739</link>
		<dc:creator>Ben</dc:creator>
		<pubDate>Sat, 30 Aug 2008 08:04:13 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.younic.de/?p=624#comment-739</guid>
		<description>Ich kenn das Prozedere bei Webaufträgen nicht, aber in der SAP Entwicklung ist eine vertragsgültige Auftragsbestätigung unumgänglich - ist eine solche nicht vorhanden, könnte (und würde!) der Kunde selbst beim kleinsten Problem sofort aus dem Geschäft austreten.

Wobei wir es wie von Robin vorgeschlagen handhaben - der Kunde unterzeichnet direkt das Angebot.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Ich kenn das Prozedere bei Webaufträgen nicht, aber in der SAP Entwicklung ist eine vertragsgültige Auftragsbestätigung unumgänglich &#8211; ist eine solche nicht vorhanden, könnte (und würde!) der Kunde selbst beim kleinsten Problem sofort aus dem Geschäft austreten.</p>
<p>Wobei wir es wie von Robin vorgeschlagen handhaben &#8211; der Kunde unterzeichnet direkt das Angebot.</p>
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	<item>
		<title>Von: Carola</title>
		<link>http://www.younic.de/angebot-auftragsbestatigung-rechnung/comment-page-1#comment-736</link>
		<dc:creator>Carola</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 29 Aug 2008 14:39:03 +0000</pubDate>
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		<description>Zu bürokratisch finde ich das nicht. Kommt auf die Auftragshöhe an. Ich handhabe das meist so: Bei neuen Kunden gibt es mit dem Anschreiben zum Angebot (bzw. parallelem Telefonat) die Aufforderung bei Einverständnis doch gerade kurz dies auf dem Angebot zu bestätigen und zu faxen. Bei bereits bekannten Kunden geht das auch per E-Mail und bei ganz guten Kunden (oder ganz kleinen Auftragssummen ;-)) auch schonmal mündlich.

Da ich meist eine 30/30/40 Regelung habe, schreibe ich direkt nach Auftragserteilung nämlich schon die erste Rechnung. 

Wahrscheinlich gilt das Bezahlen der ersten Rechnung auch schon stillschweigend als Auftragssannahme - aber das kann sich ja etwas verzögern.

Wenn ein Kunde ganz arg drängelt &quot;nu fangense schonma an!&quot;, dann kann man evtl. noch einen &quot;Letter of intent&quot; vereinbaren. Danach zahlt er dann alle entstandenen Aufwände, auch wenn es nachher nicht zum Auftrag kommt.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Zu bürokratisch finde ich das nicht. Kommt auf die Auftragshöhe an. Ich handhabe das meist so: Bei neuen Kunden gibt es mit dem Anschreiben zum Angebot (bzw. parallelem Telefonat) die Aufforderung bei Einverständnis doch gerade kurz dies auf dem Angebot zu bestätigen und zu faxen. Bei bereits bekannten Kunden geht das auch per E-Mail und bei ganz guten Kunden (oder ganz kleinen Auftragssummen ;-)) auch schonmal mündlich.</p>
<p>Da ich meist eine 30/30/40 Regelung habe, schreibe ich direkt nach Auftragserteilung nämlich schon die erste Rechnung. </p>
<p>Wahrscheinlich gilt das Bezahlen der ersten Rechnung auch schon stillschweigend als Auftragssannahme &#8211; aber das kann sich ja etwas verzögern.</p>
<p>Wenn ein Kunde ganz arg drängelt &#8220;nu fangense schonma an!&#8221;, dann kann man evtl. noch einen &#8220;Letter of intent&#8221; vereinbaren. Danach zahlt er dann alle entstandenen Aufwände, auch wenn es nachher nicht zum Auftrag kommt.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Robin</title>
		<link>http://www.younic.de/angebot-auftragsbestatigung-rechnung/comment-page-1#comment-735</link>
		<dc:creator>Robin</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 29 Aug 2008 14:12:41 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.younic.de/?p=624#comment-735</guid>
		<description>Also ich würde die Unterschrift unter das Angebot setzen lassen. 

Kunde zufrieden? 
JA --&gt; unterschreiben und zurückschicken
NEIN --&gt; Kunde fragt nach Nachbesserung des Angebotes

Das würde mir, als Kunde, auf Dauer unbürokratischer erscheinen. Kürzere Wege sind (jedenfalls für den Kunden) immer von Vorteil.

MfG Robin</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Also ich würde die Unterschrift unter das Angebot setzen lassen. </p>
<p>Kunde zufrieden?<br />
JA &#8211;&gt; unterschreiben und zurückschicken<br />
NEIN &#8211;&gt; Kunde fragt nach Nachbesserung des Angebotes</p>
<p>Das würde mir, als Kunde, auf Dauer unbürokratischer erscheinen. Kürzere Wege sind (jedenfalls für den Kunden) immer von Vorteil.</p>
<p>MfG Robin</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Dr. Azrael Tod</title>
		<link>http://www.younic.de/angebot-auftragsbestatigung-rechnung/comment-page-1#comment-734</link>
		<dc:creator>Dr. Azrael Tod</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 29 Aug 2008 13:32:30 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.younic.de/?p=624#comment-734</guid>
		<description>Da kann man dann nur freundlich bleiben und antworten dass das leider nicht anders geht.
Man kann ja auch auf (evtl. zur not fiktive) vorherige Probleme hinweisen und dem Kunden somit bestätigen dass es sich um keinesfalls einen Vorwurf an seine Adresse handelt.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Da kann man dann nur freundlich bleiben und antworten dass das leider nicht anders geht.<br />
Man kann ja auch auf (evtl. zur not fiktive) vorherige Probleme hinweisen und dem Kunden somit bestätigen dass es sich um keinesfalls einen Vorwurf an seine Adresse handelt.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
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