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29032009 /
Allgemein /
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Let me google that for you!
...kennt Ihr auch diese Leute, die Dich etwas fragen, woraufhin Du googlen musst, anstatt dass sie selbst mal zu Google befragen? LMGTFY ("Let me google that for you") hilft dabei, die Leute auf den richtigen Weg bringen ;)

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16032009 /
Allgemein /
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In eigener Sache: Blogpause
Liebe Leser (mittlerweile sind es ja schon einige *freu*),
aus persönlichen Gründen werde ich eine kleine Blogpause einlegen. Ich denke in zwei, drei Wochen bin ich wieder da.
Bis dahin und liebe Grüße an alle, Nicole aka younic ;) .
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12032009 /
Allgemein /
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10 Tipps für IE6
Leider, leider, leider (manch einer kann sich gar nicht vorstellen wie sehr leider!) müssen viele Webentwickler / Webdesigner noch immer für den IE6 kompatibel programmieren, da dieser Browser eben oftmals noch in vielen - v.a. größeren - Unternehmen eingesetzt wird. Deshalb: Endlich mal ein paar gute einfache (präventiv) Tipps für den IE6 kurz und knackig auf den Punkt gebracht.
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11032009 /
Allgemein /
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Lessons learned by Calvin and Hobbes
Ich bin ja ein riesiger Fan von Calvin und Hobbes. Und dass man dabei auch noch was lernen kann, zeigt der designpepper in einer kleinen Comic Compilation auf:
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10032009 /
Ausgefallen und aufgefallen, Geek /
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Lecker: Tastatur aus weißer Schokolade
Yammi! Hier treffen sich Genuss und Geek:

[by Muratsuyur]
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10032009 /
Online-Recht Tipps /
6 Kommentare
Deutsches Recht: Anfragen(!) von Angeboten kann belästigende Werbung sein
Deutschland, Deutschland, Deine Richter...
Nach einer aktuellen Entscheidung des BGH (Urteil v. 17. Juli 2008, I ZR 75/06) ist nicht nur das Anbieten, sondern auch schon das Anfragen von Waren und Dienstleistungen Werbung. Brisant kann es werden, wenn diese Anfragen per E-Mail oder Fax erfolgen.
"Ich würde gerne anfragen, ob ich ein Angebot zu Ihren Produkten / Dienstleistungen anfragen darf" - Nee, nee, das kann nicht wahr sein. Vor allem diese Begründung:
Es wirbt nicht nur, wer Waren oder Dienstleistungen anbietet, sondern auch derjenige, der Waren und Dienstleistungen bei anderen Unternehmen anfragt. Nach Ansicht der Karlsruher Richter diene der Bezug solcher Leistungen, die ein Unternehmen für seine Geschäftstätigkeit auf dem Markt benötige, mittelbar der Förderung seines Absatzes.
Hallo?! Das nennt sich Marktwirtschaft!
Glücklicherweise wird die Sache relativiert, wenn der Empfänger der Angebotsanfrage seinbe Faxnummer oder E-Mail Adresse veröffentlicht hat (z.B. in einem Adressverzeichnis oder seiner Website). Trotzdem...!
[Quelle und via B2B Online Marketing Blog ]
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